Die Anwaltskanzlei wurde 1982 durch Dr. Eckhard Pitzl mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht, Arzthaftungs- und Krankenanstaltenrecht gegründet. Im Jahr 1995 trat
Dr. Gerhard W. Huber LL.M. in die Kanzlei als
Partner ein. Die Anwaltskanzlei ist ständig mit der Regulierung von Arzthaftungsansprüchen befasst, dies ausschließlich auf Seite der Krankenanstalten und Ärzte.
Sowohl die Anwaltspartnerschaft als auch ihre Partner sind eingetragene Treuhänder.